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postheadericon Auch die Schweiz senkt Solar-Vergütung

Auch die Schweiz senkt Solar-Vergütung: 10% weniger ab März

Bern, Schweiz - Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Senkung der Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen ab März um rund 10 Prozent bekanntgegeben. Diese Maßnahme gilt zusätzlich zu der seit 1. Januar 2012 geltenden regulären Tarifsenkung um 8 Prozent. Beim Strom aus Windenergie wird der Maximalsatz um 1,5 Rappen (ca. 1,2 Cent) je kWh erhöht und der Minimalsatz um 3,5 Rp. (ca. 2,9 Cent) je kWh abgesenkt. Bei Holzenergieanlagen steigt der Holzbonus für kleinere Anlagen leicht an. Die Vergütungssätze der übrigen Technologien bleiben unverändert, teilte das UVEK mit. Die neuen Vergütungssätze für PV-Anlagen in der Schweiz bewegen sich dann in Abhängigkeit von Art und Größe der Anlage zwischen 48,8 Rp. (ca. 40,5 Cent) je kWh für kleine, integrierte Anlagen und 28,1 Rp. (ca. 23 Cent) je kWh für große, freistehende Anlagen. PV- und Windanlagen, die bereits einen positiven Bescheid haben, sind nicht betroffen, auch wenn die Anlage erst nach dem 1. März 2012 in Betrieb geht.



Erneute Prüfung Mitte 2012

Seit Anfang 2009 wird in der Schweiz Strom aus erneuerbaren Energien mit der Kostendeckenden Einspeisevergütung KEV gefördert. Die Vergütungssätze für die verschiedenen Technologien werden aufgrund der Kostendaten von Referenzanlagen berechnet. Diese Kostenbasis muss regelmässig überprüft und aktualisiert werden. 2011 erfolgte eine solche Überprüfung aufgrund aktuellster Daten projektierter oder bereits in Betrieb stehender Anlagen. Daraus wurden Anpassungen der KEV-Vergütungssätze abgeleitet, gab das UVEK zum Ablauf mit. Infolge der großen Unsicherheiten bei der Modulpreisentwicklung sei für Mitte 2012 eine weitere Überprüfung der PV-Vergütungssätze geplant.



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